Vorhin schon kurz in der “queer”:http://www.queer.de/ überflogen, jetzt dann auch amtlich (laut “tagesspiegel”:http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/artikel.asp?TextID=47201) :
bq. Die Hartz-IV-Regeln zur Anrechnung des Partnereinkommens sind nach Ansicht des Düsseldorfer Sozialgerichtes in Teilen verfassungswidrig. […] Das bloße Zusammenleben in einer Wohnung reiche nicht zur Bestimmung einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Clement, der ja meiner Ansicht nach zu den ersten gehören wird, die an die Wand gestellt werden, wenn die Revolution kommt (rein sprachlich, natürlich), weiss mal wieder von nix — und glaubt nicht nur “seinem” Volk nicht, sondern zweifelt scheinbar auch nach an den Rechtskenntnissen “seiner” Richter:
bq. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte dem Nachrichtensender N24, er gehe davon aus, dass das Urteil keinen Bestand haben werde: “Also es sollte sich niemand Hoffnungen machen wegen dieses Urteils, es bleibt alles so, wie es ist - und das ist auch gut so.”
Genau, Wolle.
Über die Urteilsbegründung muss ich allerdings auch noch mal nachdenken:
bq. Aus Sicht der Düsseldorfer Richter begründet sich die Verfassungswidrigkeit darauf, dass sich die gesetzliche Regelung im Wortlaut lediglich auf heterosexuelle Lebensgemeinschaften bezieht. Das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner sei dagegen nicht erfasst. Um von einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Bestimmung ausgehen zu können, sind nach Ansicht des Gerichts längerfristige, enge Bindungen erforderlich.
(Gleichstellung mal andersrum, oder wie?)