Vorhin rief mich meine Mutter an. Sie ist derzeit arbeitslos; da sie einen Großteil ihres Lebens angestellt tätig war, bekommt sie allerdings immerhin Arbeitslosengeld.
Theoretisch. Praktisch war dieses heute noch nicht auf ihrem Konto gutgeschrieben.
Da das ALG für gewöhnlich bereits gegen Ende des Vormonats gutgeschrieben wird, kam ihr das etwas komisch vor. Sie rief also heute morgen vorsichtshalber (und weil man ohne Geld schlecht einkaufen kann) bei der städtischen Agentur für Arbeit an.
Die prinzipiell freundliche und bemühte Dame am anderen Ende der Leitung konnte zu dem Sachverhalt zunächst nicht viel sagen, ausser, dass da wohl “eine Sperre” eingerichtet sei. Nach kurzer Erklärung seitens meiner Mutter, dass sie in der Zwischenzeit weder einen Job angemeldet hätte noch sonst irgendeine Änderung eingetreten sei, bat sie die Agenturmitarbeiterin darum, das ganze zu klären bzw. nachzuhaken, was denn eigentlich sei. Diese bestätigte und versprach einen Rückruf.
Einige Stunden später. Meine Mutter, verständlicherweise immer nervöser, wartet immer noch auf den Rückruf. Genauer: sie beschließt, eben das nicht mehr zu tun und ruft erneut an. Eine andere nette Dame erklärt ihr nun zunächst, dass da wohl tatsächlich eine Sperre eingerichtet worden sei - nachdem ein Fragebogen an meine Mutter bezüglich der aktuellen Situation irgendwie in den Rücklauf (sprich: vom Zusteller zurückgebracht) worden sei.
Meine Mutter klärt die Mitarbeiterin auf, dass sie aber a) gestern noch zwei Briefe der Agentur ordnungsgemäß erhalten, b) sämtliche Meldefristen eingehalten hätte und c) es ja wohl nicht sein kann, dass man ihr wegen eines Briefs, der - aus welchen Gründen auch immer - nicht zugestellt wurde, ohne jegliche Rückfrage und vor allem: ohne irgendein Verschulden meiner Mutter das Arbeitslosengeld sperrt! Die Mitarbeiterin wusste da zunächst auch nicht viel zu sagen, ausser, dass sie das gerne klären würde und anschließend zurückrufen.
Auf die anschliessende Frage meiner Mutter, was sie denn -überspitzt- in der Zwischenzeit essen solle, meinte die mittlerweile etwas zurückhaltende Dame:
“Da müssen Sie fürchte ich ein wenig Geduld haben. Aber für gewöhnlich erfolgt der Rückruf innerhalb der nächsten 48 Stunden.”
Soviel zum “Kundenservice” und zum Thema effizientere, bessere Vermittlung und Beratung.
Das Essen heute habe ich dann bezahlt.
Nachtrag 3.8.2005: Meine Mutter hatte gestern abend ein Treffen der von ihr ins Leben gerufenen Initiative von Arbeitssuchenden. Dabei stellte sich heraus, dass zwei weitere Mitglieder dieses Treffs Ihr ALG ebenfalls noch nicht erhalten haben. Bei dem einen angeblich aufgrund eines Systemfehlers, bei der anderen wegen eines Fehlers bei der Buchung.
Daraufhin folgte heute morgen ein weiteres Telefonat mit dem Servicecenter. Die Dame im Callcenter meinte sinngemäß:
“Sie dürfen da aber jetzt auch nicht ungeduldig werden, für gewöhnlich melden wir uns innerhalb von 48 Stunden, es können aber schon mal drei Tage werden.”
Auf den folgenden Einwand meiner Mutter, dass Sie davon weder ihre Miete noch ihr Essen zahlen könne, meinte die Dame nur, dass ihr das leid täte, es aber nunmal jetzt so gelaufen sei.
Auf die Bitte, dann doch mit jemandem verbunden zu werden, der kompetent genug sei, ihr wenigstens zu erklären, warum sie plötzlich gesperrt sei, kam die Auskunft:
“Das können wir nicht. Deswegen gibt es ja die Servicecenter, damit nicht alle Anfragen direkt an die Leistungsabteilungen gehen.”
Ein Bekannter, der Kontakte zur übergeordneten in Mönchengladbach hat, versuchte daraufhin freundlicherweise, dort mehr herauszubekommen. Das einzige, worüber man ihn dort informieren konnte, war ein kompletter Systemabsturz — heute sei mit gar nichts zu rechnen.
Nachtrag 4.8.2005: Heute konnte wenigstens die Ursache geklärt werden. Meine Mutter hat sich einfach ins Wartezimmer der Agentur gesetzt, und erklärt, dass sie auch ohne Termin nicht eher gehe, bis alles klar sei. Nach ca. 2 Stunden Wartezeit konnte dann die zuständige Mitarbeiterin den Verlauf rekonstruieren.
Die Leistungsstelle der Agentur in Mönchengladbach hatte postalisch einen Leistungsgutschein für Arbeitsvermittlung an meine Mutter verschickt (sie nimmt derzeit einen Externen in Anspruch). Dummerweise an ihre alte Adresse. Dieser Brief kam - trotz Nachsendeantrag und informierten Nachbarn und Vermietern - wohl als “nicht zustellbar” zurück. Daraufhin passierten zwei Dinge:
- ein weiter denkender Mitarbeiter sah noch einmal genauer in den Tiefen des Systems nach, stellte fest, dass die neue Adresse längst erfasst war, und schickte den Gutschein an die neue Adresse (wo er auch vor einiger Zeit angekommen war)
- ein nicht ganz so weit denkender Mitarbeiter folgte der Prämisse “Umziehen ohne Meldung ist verboten” und sperrte die weitere Auszahlung ohne mit der Wimper zu zucken (also nachzufragen)
Nach einem folgenden Besuch beim Einwohnermeldeamt, Einholung und folgendem Faxen einer Meldebestätigung wurde die Sperre nun angeblich aufgehoben. Ich werde weiter berichten.
Schön zu wissen, dass wenigstens die vollkommen unberechtigte Sperrung des ALG absolut unbürokratisch funktioniert. Wenn’s die Entsperrung nur genauso täte… Die Entsperrung tut’s de facto nicht.
Alle, die ähnliche Erfahrungen mit der Bundesagentur für Arbeit und dem ALG haben, können dies gerne in den Kommentaren verewigen oder mir schreiben (unter Kontakt/Impressum). Ich werde das mal eine Weile sammeln, und dann die Agentur damit konfrontieren.





vorletztes jahr war’s lustig: die berliner agentur weigerte sich meine daten aus münchen zu bestellen und alles musste nochmal bearbeitet werden.
Comment von Burnston — Wednesday, 3. Aug 2005 @648 @ 15:33
und noch einer von neulich: http://burnster.bu.ohost.de/?p=102
Comment von Burnston — Wednesday, 3. Aug 2005 @649 @ 15:34
Ah, das klassische “Wer-ist-überhaupt-zuständig-Gerangel” - danke Herr Burnster, kommt in die Sammlung.
Comment von diaet — Wednesday, 3. Aug 2005 @653 @ 15:41