Monday, 16. Apr 2007 @861

Bester Verfassungsfreund!

Dass biometrische Daten von uns gespeichert werden, Demonstrationen als Verunglimpfung echter Aufstände bezeichnet wurden, und auch dass Hartz-IV-Empfängern jegliches Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung faktisch abgesprochen wird, ist doch — richtig: alles egal.

Es gilt, diesen Staat und seine Bürger zu schützen, unter anderem vor islamistischen Terroristen, durch die hier ja schon so viele Leute umgekommen sind — aber das vergessen wir, die doofe Bevölkerung, ja alle gerade, weil wir dabei sind, die RAF wieder zu verklären.

Wir haben doch Menschen, die es vorsichtshalber für uns besser wissen:

Dass die Onlinedurchsuchung an sich nötig ist, ist unumstritten.

Bei der Lkw-Maut sind sich doch alle einig, dass es ein Fehler bei der Einführung war, dass die Daten, die der Staat erhoben hat, um die Maut zu kassieren, nicht zur Bekämpfung schwerer Verbrechen herangezogen werden können.

Klar ist aber: Für den Schutz des Grundgesetzes ist nicht allein das Verfassungsgericht zuständig, sondern alle Verfassungsorgane. Die Entscheidungen des Gerichts respektieren wir natürlich. Sie sind aber kein Hindernis, über künftige Grundgesetzänderungen nachzudenken.

Lassen Sie uns nicht vergessen, gerade jetzt in der Debatte, wo schon wieder die RAF beinahe verklärt wird: Das waren gemeine Mörder, die die Freiheitsordnung des Grundgesetzes beseitigen wollten.

Die Gefahrenlage ist hoch.

Nein. Sie ist höher. Die Feinde der Freiheitsordnung des Grundgesetzes sind nämlich längst da angekommen, wo sie hinwollten: in unserer Regierung.

Abschlussbemerkung:

Ich verstehe von Technik nicht so viel wie von der Verfassung.

Also weniger als nichts. Danke, Herr Schäuble.
Über Herrn Oettinger rege ich mich mal nicht auf, da hoffe ich noch auf Selbstdemontage.

1 Kommentar »

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  1. Barrierefreies Grundgesetz

    Habe bei der Lektüre folgender Aussage des Ministers für Liebe des Inneren eine Unzahl von Gedankenverbrechen begangen:
    Klar ist aber: Für den Schutz des Grundgesetzes ist nicht allein das Verfassungsgericht zuständig, sondern alle Verfassung…

    Trackback von erkenntnis und entertainment — Tuesday, 17. Apr 2007 @556 @ 13:21

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